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 Bewußte Angriffe auf Webseiten


Wie ich immer wieder in meinen Logs sehe, wird ständig versucht, eigentlich jede Seite im Internet zu sabotieren.

Ich möchte nur einmal freundlich darauf hinweisen, dass jegliche solche Handlung strafbar im Sinne des StGB ist und, dass jeder dieser Angriffe angezeigt werden kann.

Eine "Anzeige gegen Unbekannt", wie in solchen Fällen angeraten, ist in jedem Falle erfolgreich, wenn eine dem Gericht bekannte Maßnahme zur Beschädigung einer Webpräsenz angewandt wurde, und das um so mehr, als das jeder Besuch eines Benutzers eigentlich auf jeder Webseite mit IP und Uhrzeit, sowie Seitenaufruf und Folgen gespeichert wird. Deswegen ist es für das Gericht kein Problem, sowohl den Besitzer des Computers, der die entsprechende Nachricht abgesandt hat zu ermitteln, als auch die schädigende Handlung an sich nachzuvollziehen.

Also, liebe Hacker,

Finger weg von meinem Eigentum.

Liebe Grüße,

Thorsten Hochstrate


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