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 Und wieder ein Schlag aus dem Singletreff-Bereich


Nun, die Anbieter werden nicht nur immer dreister, nein, auch die bereits bei anderen Anbietern als rechtswidrig erkannten AGB-Ziffern, werden munter weiter in die eh schon fadenscheinigen Geschäftsbedingungen geschrieben. So schreibt ein mir bis dato völlig unbekannter Singeltreff-Anbieter, tatsächlich in seinen AGBs:

Testmitgliedschaften werden nach Ablauf der Testlaufzeit automatisch als kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von jeweils drei Monaten mit automatischer Verlängerung fortgesetzt, wenn sie nicht zuvor form- und fristgerecht gekündigt wurden.

Das riecht nicht nur nach “Ach, Ihre Kündigung haben wir gar nicht bekommen”, sondern es stinkt gleich nach einem dicken und unverhohlenen Bertugsversuch!

Selbstverständlich wurde diese Attacke auf die Rechte des Internetsurfers bereits bei den “einschlägig Vorbestraften” ( :D ) Usenet-Anbietern bis zur Genüge durch deutsche Gerichte gekaut und hat sich schließlich als vetragsrechtliches No-Go herausgestellt. Ein sich automatisch verlängernder Vertrag, ist zwar rechtens, aber natürlich nur, solange sich dabei die Vertragsbedingungen nicht ändern. In diesem FAlle, würde ein Gericht wohl von einer “einseitigen Vertragsänderung” sprechen, auch wenn der Kunde die AGB’s anerkannt hat. Naja, so genau hab ich es nicht mehr im Kopf, also auch nicht als Rechtsbelehrung, oder Rat ansehen, dazu bin ich ja auch gar nicht berechtigt.

Warum allerdings unsere Politik sich mit dem Internet immernoch solchermaßen schwer tut, ist mir ein Rätsel. Es wäre doch so einfach, einen Vertrag, der sich automatisch durch abschicken eines Formulars, in dem dies nicht ausdrücklich erwähnt wird und in dem nicht ausdrücklich und gut sichtbar (!) auf sämtliche anfallenden Kosten verwiesen wird – und bitte nicht irgendwo im Kleingedruckten, alla Telekom, 1&1, etc. – schlicht und einfach als Null und Nichtig zu erklären. Zudem sollte die Verwendung von Kraftwörtern wie “kostenlos” oder ähnlichem grundsätzlich rechtlich geregelt werden. Natürlich fragt sich auch, wie unmündig deutsche (oder auch andere) Bürger so sind, wenn sie immer wieder auf diesen “kostenlose Anmeldung”-Quatsch hereinfallen. Für mich gehört dieser Spruch eindeutig in die Kategorie Antiwerbung. Lese ich “kostenlos” in einer Werbung, dann schalten meine Augen praktisch sofort auf Blind-Modus, es sei denn es geht um die Werbung auf meinem blog, denn da gehts schließlich um meine Besucher, also Sie!

Immer dreister wird auch ein deutsch-österreichischer Anbieter, der scheinbar den gesamten europäischen Domain-Markt nach (un-) brauchbaren Namen absucht um die bei vielen gesperrte Bewerbung seiner Internetpräsenz irgendwie bei Google-Adsense unterzubringen.

Also etwa so, als ob ich meinen webblog nicht unter “web.hochstrate.be” vermarkte, sondern Werbung unter “www.ja-hallo-das-ist-mein-blog-vom-thorsten-hochstrate.com” einschiebe und so meine bei Werbeanbierten gesperrte Internetpräsenz bewerbe. Rufen Sie die vermeintlich fremde Seite auf, dann gelangen Sie auf die eigentlichen Webseite des Anbieters und werden sich eventuell wundern, aber vielleicht kann er Sie damit ja ködern und ihre Kündigung freundlichst etliche Monate ignorieren, während er Ihnen bullige Skinheads als nette Inkassounternehmens-Mitarbeiter an die Haustür schickt!

Besagter Anbieter betreibt ein Singleportal, dass sich auch durch Mailspam, das bereits erwähnte Ignorieren von Benutzerkündigungen und vielem mehr wacker auf Rang eins der dreistesten Singletreffanbieter hält.

Wie bereits so oft erwähnt: Klicken Sie auf nichts, von dem Sie nicht absolut sicher sind, dass Sie dieser eine Klick nicht gleich etliche Euro kostet. Halten Sie sich an bewährte Anbieter und suchen Sie sich Informationen über einen Anbieter (google/yahoo/etc.) bevor Sie sich irgendwo anmelden. Benutzen Sie bei der Suche bewußt verschiedene Suchbegriffe zusätzlich, wie etwa Betrug, Nap, Kündigung, AGB, etc., um zu vermeiden, dass die für Sie wirklich interessanten Internet-Artikel – also etwa Kundenmeinungen, Betrugsanschuldigungen etc. – vielleicht erst auf Seite 150 der Suchergebnisse zu finden sind. Vor allem aber fragen Sie sich immer wozu Ihre persönlichen Daten gebraucht werden. Um ein Angebot zu testen, braucht ein Anbieter weder Ihren richtigen Namen, noch Ihre Anschrift, aber erstrecht keine Kontodaten! Geben Sie niemals Ihre Kontodaten oder Kreditkartennummer irgendeinem Internetshop, solange Sie nicht genau wissen, wer diesen shop betreibt. Und was für Internet-Shops gilt, gilt erstrecht für alle anderen Internetangebote. Einmalige Leistungen, wie etwa die Bezahlung eines Einkaufs bezahlen Sie eh am besten mit einem vertrauenswürdigen Zahlungsunternehmen wie etwa Paypal, Direktüberweisung, Google etc.

Es juckt mich immernoch in den Fingern, eine Kampagne für faire Werbung, oder gleich auch noch eine zweite Kampagne für faies Internet-Shopping zu starten. Einziges Problem dabei dürfte sein, das Ganze zu finanzieren und genügend Webseitenbetreiber und Shop-Besitzer davon zu überzeugen, das Fairness und Rechtschaffenheit die Grundlage für die Freiheit des Internets bilden.

So ist das nunmal, eine Diskussion über Sperrung von ganzen Internetbereichen etc., wie die CSU sie schon seit langem diskutiert, verdanken wir den Hirnies, die mit ihren Pornoseiten und Betrügereien auf alles losgehen, was sie vor die Flinte kriegen, egal ob Kinder sich Pornos anschauen, oder gleich darin mitspielen, oder ob vertrauensseeligen Bürgern das Geld aus der Tasche gezogen wird.

Unseren Politikern fällt dazu dann selbstverständlich nichts anderes ein, als alle Anbieter im Internet ihrer Freiheit zu beschneiden, sprich: Die Schere im Kopf macht Klick-Klick und jede Internetpräsenz, die nicht “staatskonform” ist wird geschlossen. Hmmmm, irgendwie erinnert mich das jetzt an ein paar alte “Politiker” in unserem schönen Lande.

Naja, bloß nicht unterkrigen lassen und ansonsten gilt natürlich wie immer:

Alles Liebe,

Thorsten


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