Weniger Bandbreite für mehr Geld • Deutsche Internetprovider
Eigentlich ein alter Hut:
Kunde X des Internet-Providers (Anbieters) Y hatte einen Internetanschluss mit 1024 x Z1 kbit/s Download-Geschwindigkeit und 128 x Z2 Upload-Geschwindigkeit.
Die Preisstaffelung wird geändert, der Kunde kann jetzt wählen, seinen alten Anschluss auf Gewohnheitsrecht oder als Auslauf-Tarif, zu behalten, oder aber einen schnelleren Tarif zu wählen, der nur unwesentlich teurer ist.
Der Kunde entscheidet sich natürlich für die schnellere Variante.
Nun stellt sich aber heraus, dass am Anschluss des Kunden vor Ort, die maximale Download-/Upload-Geschwindigkeit nicht zur Verfügung steht, sondern nur ein Anteil dieser Rate, im schlimmsten Fall nur die Hälfte des Maximalwerts.
Ergebnis: Der Kunde bekommt zwar einen schnelleren Anschluss, aber er hat nicht wesentlich an Verbindungsgeschwindigkeit gewonnen. Allerdings bezahlt er den selben Preis, wie ein Kunde, der mit der doppelten Geschwindigkeit im Internet surft.
Ja, ist denn das rechtens?
Können Internet-Provider wie tcom (thome), 1&1 und so weiter, so ohne weiteres nur auf einem Wort – dem Wort maximal – basierend einen Vertrag für rechtlich einwandfrei erklären, der, wenn dieses Wort nicht da stünde, in jedem Falle rechtswidrig wäre?
Einfache Antwort: Scheinbar ja!
Warum?
Nun, der Vertrag wurde mit dem Kunden unter der Voraussetzung geschlossen, dass er zwar eine Minderleistung bekommt, aber den selben Preis bezahlen muss, wie bei der vollen Leistung. Bewusste Inkaufnahme einer Leistungsminderung ist tatsächlich ein in Deutschland gängiges Angebotssystem, denn:
Das deutsche Recht findet das ganz normal und unterstützt die Anbieter auch noch. Statt den Verbraucher gegen solche Napperei zu schützen, gehen die Politiker unseres lieben Landes mit den Beinahe-Betrügern konform und stecken ihnen noch nebenbei hier und dort etwas zu.
In vielen anderen Ländern gilt, tritt eine Leistungsminderung ein, ist ein entsprechender Anteil des vereinbarten Leistungsentgelts zu erstatten, aber in keinem Falle der volle Betrag. Eine Bewusste-Inkaufnahme-Klausel würde als nicht statthaft einfach übergangen, wenn es vor Gericht geht.
Na gut, dann kündigen wir den Vertrag halt und suchen uns einen Anbieter, der uns ein faires Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Tja, aber in unserem Vertrag steht klar und deutlich, dass dieser eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren hat. Kündigung? Puste-Kuchen! Nicht einmal die andauernde halbierte Internet-Geschwindigkeit würde vor einem deutschen Gericht als Kündigungsgrund gelten, ob jetzt mit einer angemessenen Frist, oder fristlos.
An einigen Stellen im Internet ist zu lesen, dass man den Betreiber von sich aus dazu bringen kann, den Anschluss fristlos zu kündigen. Dies ist natürlich mit ‘ärgerlichen’ Nebenkonsequenzen verbunden, die einem gesetzestreuen Bürger selbstverständlich gegen den Strich gehen.
Letztlich kann man legal nur die sofortige Kündigung des Vertrags in Betracht ziehen, auch wenn danach noch eine lange Restlaufzeit übrig bleibt – also, als eine Art Protest. Aber so lange die Unternehmen noch genug Umsatz machen ist denen jeglicher Protest vollkommen egal. Auf Anfragen, wann denn endlich mit einer höheren Verbindungsgeschwindigkeit zu rechnen sei, reagieren die Betreiber ungehalten und weisen jede Verantwortung zurück.
Meine Frage: Wo bleibt denn der Verbraucherschutz, liebe Politiker? Wieso ist es in Deutschland rechtens, eine Leistung nur zur Hälfte zu erbringen, aber den vollen Preis zu verlangen, Vertrag hin oder her. Wenn meinem lieben Abgeordneten ein Klempner nur eine halbe Toilette hin stellt, dann wird er sofort vor Gericht gehen. Und wenn der Klempner dann darauf hinweisen würde, dass am Standort des Herrn Abgeordneten (Verzeihung, liebe Frau Abgeordneten) leider keine ganzen Toiletten verfügbar seien und auf diese Leistungsminderung eindeutig im Vertrag hingewiesen … . Naja, der Klempner kann froh sein, wenn er nicht noch draufzahlt, nachdem er die schönste auf dem Markt zu findende Toilette …
Aber am nächsten Tag verteidigt der Herr Abgeordnete im Bundestag ein Gesetz, dass Abzockern Tür und Tor öffnet.
Wieso, bitte, gibt es in Deutschland keine Gesetze gegen die unendlich langen Mindestlaufzeiten? Bei vielen Anbietern ist es doch mittlerweile so, dass man entweder für mehrere Jahre abschließt, oder gar nicht. Auch hier gehört ein Gesetz her, dass eine Mindestlaufzeit legalisiert, aber auch im Sinne des Verbrauchers einschränkt. Hier sind natürlich Stichworte wie Verbraucherschutz und Vertragserfüllung (in unserem Fall 50%) zu nennen, die die deutsche Politik scheinbar seit Jahren ignoriert. Ein Vertrag über zwei Jahre ist für super-intelligente Manager-Typen möglicherweise attraktiv, aber für Otto-Normalverbraucher schlicht und ergreifend ein Klotz am Bein. Keiner braucht solche Verträge, sie sind ein Hemmschuh für Wettbewerb und Konkurrenz: Große Firmen werden durch langfristige Sicherheit gepusht, kleine Firmen gehen in kurzer Zeit zu Grunde.
Wieder einmal kann man nur feststellen, dass die Politik viel zu viel zu tun hat. Unsere armen Politiker können sich halt auch nicht um alles kümmern. („Wir werden möglicherweise noch im nächsten Jahrzehnt eine eventuelle Änderung des Paragraphen … in Betracht ziehen“, na so genau wollten wir es doch gar nicht wissen, oder?)
Naja, sicher werden wir auch diesen Schlag ins Gesicht, den wir ja sowieso nur zusätzlich zu unseren anderen, ganz normalen, täglichen (Schicksals-) Schlägen beziehen, wieder einmal überleben, warum also aufregen? Oder?
Alles Liebe,
Thorsten
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